RECHTSANWALT M. GÖRLITZ
RECHTSVERTEIDIGUNG  EFFEKTIV GESTALTEN

Anwaltsgebühren

Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für eine Beratung können mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Wird der Rechtsanwalt in Zivilsachen außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren tätig, sieht das RVG Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert vor. Der Streitwert ist gesetzlich bestimmt oder wird im Verfahren vom Gericht festgesetzt.

Die Gebühren nach dem RVG können je nach Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit höher oder geringer ausfallen. Auch sind Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant möglich.

Die Anwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie im Sozialrecht bestimmt der Anwalt innerhalb eines vom Gesetz vorgegebenen Rahmens nach Umfang und Bedeutung des Falles sowie weiterer Kriterien.

Über die Höhe der Anwaltskosten im Gerichtsverfahren und das mögliche Kostenrisiko informiere ich Sie ausführlich im persönlichen Gespräch.

Beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe.

Was ist und wie bekomme ich Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe?

Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe bekommt jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann. Es ist weiter erforderlich, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Im Rahmen der Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe werden auch die Gerichtskosten und Ihre eigenen Anwaltskosten von der Landeskasse getragen. Die Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe umfasst aber nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie also auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegners tragen. Für die Verteidigung in einer Strafsache wird indes keine Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe gewährt.

Für den Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es einen bei Gericht oder bei Anwälten erhältlichen Vordruck. Die Nachweise für das Einkommen und die Belastungen (z. B. Gehaltsabrechnung, Mietvertrag) sind beizufügen.

Ihre Bedürftigkeit wird innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss der Rechtssache überprüft.

Was ist und wie bekomme ich Beratungshilfe?

Niemand darf aus finanziellen Gründen gehindert sein, seine Rechte wahrzunehmen. Daher haben Rechtssuchende, die keine eigenen Mittel für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt haben, die Möglichkeit, Beratungshilfe und später soweit notwendig Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe von Gesetzes wegen in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwälte helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen, aber auch aussichtslose Prozesse zu vermeiden. Für diesen fachlichen Rat zahlen Sie bei Beratungshilfe an den Rechtsanwalt höchstens 10,00 € (inkl. Mehrwertsteuer). Die Staatskasse zahlt an den Rechtsanwalt einen pauschalen Betrag, der häufig geringer ist als die gesetzlichen Gebühren.

Wenden Sie sich dazu zunächst an das Amtsgericht Ihres Wohnorts. Dort schildern Sie in der Rechtsantragstelle Ihr Problem und legen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – anhand von mitgebrachten Belegen – dar.

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