Verhaltensempfehlungen für das Strafverfahren
Nach Festnahme zählt jede Minute! Die Ermittlungsbehörden versuchen meist unmittelbar nach einer Festnahme, den Festgenommenen zu verhören. In dieser Drucksituation begehen Festgenommene oft schwere Fehler, indem sie Angaben machen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen. Deshalb, schweigen Sie! Jeder Betroffene hat das Recht zu Schweigen und sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten. Deshalb gilt die Grundregel: keine Aussage bei der Polizei und besonders keine Aussage vor einer ausführlichen Beratung mit einem Strafverteidiger! Die Ermittlungsbehörden müssen dem Festgenommenen erlauben, einen Rechtsanwalt anzurufen – egal wie spät es ist. Bevor der Rechtsanwalt mit dem Festgenommenen nicht gesprochen hat, darf die Vernehmung nicht fortgesetzt werden. Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte haben deshalb Notfallrufnummern, unter denen sie in solchen Fällen auch außerhalb der Bürozeiten zu erreichen sind. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger entsteht erst, wenn ein Haftbefehl vollzogen wird, nicht aber bereits durch eine vorläufige Festnahme! Auch als Angehöriger sollten Sie daher nicht zögern, umgehend einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Auf Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter muss man nicht erscheinen! Nur auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft muss man erscheinen, braucht aber als Beschuldigter auch dort keine Aussage zur Sache machen!