RECHTSANWALT M. GÖRLITZ
RECHTSVERTEIDIGUNG  EFFEKTIV GESTALTEN

Aufgaben  und Funktionen eines Opfer(schutz)-Anwalts


Als Opfer(schutz)-Anwalt nehme ich für Sie im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:


1. Rechtliche Beratung und Information


Der Opferschutz-Anwalt informiert das Opfer über seine Rechte im Strafverfahren sowie über zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere über die Möglichkeiten eines Adhäsionsverfahrens oder einer gesonderten Klage im Zivilprozess (z.B. bei Schmerzensgeld).
Er berät ferner über Schutzrechte und Maßnahmen, z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und zu psychosozialer Prozessbegleitung.


2. Nebenklagevertretung


Ein zentraler Aufgabenbereich ist die Vertretung als Nebenklagevertreter, insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzungsdelikten, versuchten Tötungsdelikten, Stalking oder Freiheitsberaubung.
Der Nebenkläger ist durch seinen Anwalt berechtigt:

  • eigene Beweisanträge zu stellen,
  • • Fragen an Zeugen und Sachverständige zu richten,
  • • Rechtsmittel gegen Urteile einzulegen,
  • • an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen,
  • • auf die Vernehmung weiterer Zeugen hinzuwirken.

  • Diese Rechte erlauben dem Opfer eine aktive Teilhabe am Strafprozess, wobei der Opferschutz-Anwalt als Sprachrohr und juristische Schutzinstanz fungiert.

    3. Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (Adhäsionsverfahren)

    Der Opferschutz-Anwalt kann im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren geltend machen. Dies dient der Prozessökonomie und kann Opfern langwierige Zivilverfahren ersparen. Voraussetzung ist allerdings ein hinreichend klarer Sachverhalt, da das Strafgericht keine aufwändige Beweisaufnahme zu rein zivilrechtlichen Fragen durchführen muss.

    4. Durchsetzung von Opferrechten

    Die Strafprozessordnung enthält eine Vielzahl von Rechten für Verletzte einer Straftat, z.B.:

  • Akteneinsichtsrecht,
  • • Anspruch auf Benachrichtigung über den Ausgang des Verfahrens,
  • • Recht auf anwaltliche Beistandsleistung,
  • • Recht auf Schutz der persönlichen Daten,
  • • Recht auf Anwesenheit bei der Hauptverhandlung.

  • Der Opferschutz-Anwalt kann nötigenfalls Anträge an das Gericht richten, um die Wahrnehmung dieser Rechte zu ermöglichen.

    5. Beantragung von psychosozialer Prozessbegleitung

    In besonders belastenden Fällen – z. B. bei minderjährigen Opfern oder bei Opfern von Sexualstraftaten – kann der Opferschutz-Anwalt die Bestellung einer psychosozialen Prozessbegleitung anregen, die neben der juristischen Betreuung eine psychologische Unterstützung bietet.

    6. Schutz davor nochmal verletzt oder belastet zu werden

    Der Opferschutz-Anwalt sorgt dafür, dass das Opfer nicht erneut durch das Verfahren oder durch Konfrontationen mit dem Täter leidet. Dazu gehört:

    • Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit,
    • Antrag auf Videovernehmung,
    • Schutz bei Aussageverweigerungsrechten.
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    Besondere Konstellationen der Opferschutzvertretung

    1. Sexualdelikte und häusliche Gewalt

    2. Vertretung minderjähriger Opfer

    3. Stalking, Bedrohung und Nachstellung

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    Kosten und Beiordnung

    1. Beiordnung 

    In schwerwiegenden Fällen (z. B. Schweren Gewaltdelikten, Sexualdelikten, Freiheitsberaubungen) hat das Opfer einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts als Nebenklagevertreter auf Staatskosten:

    2. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Für zivilrechtliche Aspekte (z.B. bei einstweiliger Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

 


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