Fachanwälte in Deutschland unterliegen gemäß der Fachanwaltsordnung einer jährlichen Fortbildungsverpflichtung
Es müssen in jedem Kalenderjahr insgesamt mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Fortbildung pro Fachanwaltsgebiet absolviert und nachgewiesen werden. Die Fortbildung muss der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert durch Bescheinigungen nachgewiesen werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert die Berechtigung, sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.
An folgende Weiterbildungen habe ich in den letzten Jahren teilgenommen:
2025
Strafverteidigung im Kontext von psychischer Erkrankung und Sucht
Schwarzgeld in der Familie
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung
Geschwindigkeit als verkehrsrechtliches Problem
Aktuelles Fahrerlaubnisrecht
2024
Neue Aktions- und Reaktionsmuster für die Hauptverhandlung
Durchsuchung und Beschlagnahme
Die Widerspruchslösung und ihre Bedeutung für die Verteidigung
Hürden und Schwachstellen beim Urkundenbeweis
2023
Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug
Aktuelles Steuerstrafrecht
2022
Neuere Entwicklungen im Beweisantragsrecht
Beweiswert von Aussagen besonderer Zeugengruppen als valides Beweismittel bei Sexualdelikten
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften
2021
Verteidigungsansätze bei Cybercrime
Pandemie Strafrecht
Aktuelle Verteidigertipps für den Praktiker